Die Sozietät Aichinger und Kollegen besteht aus Rechtsanwälten und Notaren, die über langjährige Beratungspraxis verfügen. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und kleinere Unternehmen, Versicherungen und Banken. Daneben vertreten und beraten wir viele private Mandanten. Wir verfügen über ein leistungsfähiges Anwaltsnotariat mit erfahrenen und hochmotivierten Mitarbeiterinnen. Der Sozietät gehören zwei Notare an. Wir betreuen komplexe Immobilienkaufverträge für institutionelle Anleger ebenso wie Grundstücks- und Wohnungskaufverträge. Ferner beurkunden wir Testamente, Erbverträge, Ehe- und Scheidungsvereinbarungen sowie gesellschaftsrechtliche Verträge.

Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und uns als Grundlage unserer Dienstleistung. Wir legen mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele unserer anwaltlichen oder notariellen Tätigkeit fest. Bei der Umsetzung Ihrer Ziele streben wir stets effiziente Lösungen an, bei denen Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen im Vordergrund stehen. Selbstverständlich gehört zum Leistungsspektrum neben der Beratung auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Sie suchen einen kompetenten Notar? Dann freuen wir uns, Sie auf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen und möchten uns sowie unsere Leistungen gerne vorstellen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen aber auch einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeit und vor allem in unsere Arbeitsphilosophie geben. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen im Inland und im Ausland. Dabei ist es unser Anliegen, Sie als unsere Mandanten im Hinblick auf Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Zielsetzungen optimal zu beraten.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Tätigkeitsbereiche eines Notars kurz vorstellen. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.

Der Notar als Ansprechpartner in verschiedenen Rechtsfragen

Als Notar stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die Bereiche Grundstücks­kaufvertrag, Schenkungs- und Übertragungsvertrag, gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, Testament und notarielle Nachlassregelungen, Ehevertrag und Vorsorgeverfügungen sowie für Beglaubigungen zur Verfügung.

Immobilienrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Immobilienrecht. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf, den Verkauf und der Übertragung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung zur Seite. Zu unserem Arbeitsfeld gehören auch die Beurkundung von Bauträgerverträge und die Aufteilung eines Hauses in einzelne Wohnungen durch Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie steht oftmals die Beurkundung von Grundschulden.

Für die Beurkundung dieser Verträge aber auch für die notwendige Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erbrecht

Ein eigenhändiges Testament birgt die Gefahr, dass es unklare Formulierungen aufweist oder im Erbfall nicht aufgefunden wird. Vor diesen Risiken schützt ein notariell beurkundetes Testament. Neben einer eingehenden Beratung bieten wir eine auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittene Regelung.

Dabei sind beispielsweise auch Aspekte des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftssteuerrechts zu beachten. Darüber hinaus sind Fallgestaltungen möglich, bei denen der Abschluss eines Erbvertrages oder die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in Betracht kommen.

Gerne stellen wir für Sie einen Erbscheinsantrag oder beraten Sie dahingehend, wann die Ausschlagung einer Erbschaft dringend notwendig oder sinnvoll ist.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung einer GmbH oder anderer juristischer Gesellschaften bedarf der notariellen Beurkundung. Zu dem Aufgabenbereich eines Notars gehören auch die Beurkundung von Verfügungen über Geschäftsanteile, Treuhandverträge und Satzungsänderungen. Der Notar ist weiterhin dafür zuständig, Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen. Hierunter fallen u.a. die Anmeldung von neu bestellten oder abberufenen Geschäftsführern.

Wir beraten Sie gerne zu Fragen Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Hierbei stehen die Gründung von Familiengesellschaften und Stiftungen im Fokus.

Familienrecht

Die Bereiche Unterhalt, Versorgungsausgleich und eheliches Güterrecht sind im Leben eines Paares oder einer Familie von zentraler Bedeutung. Die Beratung durch den Notar umfasst dabei Auskünfte darüber, welche Regelungen zulässig sind und welche Risiken für die Mandanten abgesichert werden können. Dabei ist es das Ziel der notariellen Tätigkeit, mit Ihnen eine ausge­wogene Regelung zu finden, die auch einer etwaigen Nachprüfung durch das Familiengericht standhält.

Gerne stehen wir Ihnen bei dem Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Leider ist niemand davor gefeit, dass er seine Angelegenheiten infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Bestellung eines Betreuers vor. Dabei kann das Gericht zwar auch enge Angehörige des Betroffenen zum Betreuer bestellen. Dies ist aber nicht zwingend. Es besteht jedoch die Möglichkeit, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Sie können den Personen Ihres Vertrauens­ eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit diese die notwendigen Rechtsgeschäfte für Sie vornehmen können und ein Betreuer nicht bestellt werden muss. Wir besprechen selbstverständlich mit Ihnen die in diesem Zusammen­hang bestehenden Rechts­fragen zum Umfang und der Reichweite einer solchen Vollmacht.

Schließlich unterstützen wir Sie bei der Errichtung einer sog. Patientenverfügung.

Dabei legen Sie fest, welche ärztliche Behandlung Sie im Falle einer schweren Erkrankung wünschen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr kundtun können. Die notarielle Beratung soll dazu führen, dass das von Ihnen Gewollte zweifelsfrei und rechtssicher umgesetzt werden kann.

Vorweggenommene Erbfolge

Wir unterstützen Sie als ferner bei Übertragungen Ihres Vermögens zu Lebzeiten. Dabei sind sowohl steuerliche Aspekte zu beachten als auch die persönliche Absicherung des Übertragenden. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, welche Rechte auch künftig beim Schenker verbleiben sollen.

Steuerliche Risiken lösen wir in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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